BETRIEBSPRÜFUNG GASTGEWERBE
Das Hotel- und Gaststättengewerbe hat trotz seiner übersichtlichen Betriebsstruktur ein besonders umfangreiches steuerliches Streitpotential. Dies zeigt sich vermehrt an den Ergebnissen von Außenprüfungen der Finanzämter, die oftmals existenzgefährdende Folgen für Gastronomiebetriebe haben.
Umsatzzuschätzungen auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen Verfahren, wie z. B. Zeitreihenvergleichen, Ausbeutekalkulationen und Geldverkehrsrechnungen, und die daraus resultierenden oftmals gravierenden Forderungen des Finanzamtes stellen Wirt und Hotelier vor erhebliche Probleme.
Aber nicht immer sind die vom Finanzamt angewandten Verfahren richtig und praxisnah. An dieser Stelle bieten wir unsere betriebswirtschaftliche Unterstützung und Hilfestellung an. Wir prüfen das Schätzverfahren und die betriebswirtschaftlichen Grundlagen im Detail und geben dazu eine gutachterliche schriftliche Stellungnahme ab. Dabei nutzen wir unsere langjährigen Erfahrungen aus der Beratung von Hotellerie und Gastronomie.
Vor Auftragsvergabe bieten wir Ihnen an unserem Bürostandort ein kostenfreies Informationsgespräch (gerne zusammen mit Ihrem Steuerberater) an, in dem wir mit Ihnen auf Basis des Schätzverfahrens und der Höhe der Hinzuschätzung mögliche Maßnahmen sowie den weiteren Verlauf und die Kosten der Beratung besprechen