Personalabrechnung im Hotel- und Gaststättengewerbe
Aufzeichnungspflichten – Problempunkte – Optimierungsmöglichkeiten
Situation
Insbesondere die Umsetzung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes verursachen in vielen Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes Probleme in der Praxis. Auch die Einhaltung anderer arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen wird zukünftig mehr als bisher von den dafür zuständigen Behörden kontrolliert. Oftmals kommt es aus Unwissenheit der Unternehmer zu Bußgeldern und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen/Lohnsteuern. Zudem werden mögliche Optimierungsmöglichkeiten zur Kosteneinsparung bei der Abrechnung der Mitarbeiter nicht genutzt.
Ziel
Ziel des Seminars ist, den Teilnehmern Problematiken, Verfahrensregeln und Fallsticke der aktuellen Rechtslage aufzuzeigen. Ferner werden Wege zur Personalkosteneinsparung und Optimierungsmöglichkeiten bei der Abrechnung der Mitarbeiter aufgezeigt.
Seminarinhalt
Unter aktueller Einbeziehung der derzeitigen Rechtslage werden die Referenten zugeschnitten auf das Hotel- und Gaststättengewerbe den Teilnehmern die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu den Themen
- Mindestlohn
- Nachweisgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Tarifverträge Hotel- und Gaststättengewerbe
- Phantomlohn
- Geringfügigkeitsrichtlinien
- Prüfungen durch Finanzamt, Sozialversicherung und Zoll
- Optimierungsmöglichkeiten bei der Lohnabrechnung
- Geldwerte Vorteile
- Besondere Beschäftigungsverhältnisse aufzeigen und dazu viele wichtige Praxistipps geben.
Methodik/Technik
Lehrvortrag, Diskussion, Übungen durch Fallbeispiele, Powerpoint-Präsentation
Zeit
9:00 Uhr – 16:30 Uhr inkl. Pausen
Arbeitsunterlagen
Jeder Teilnehmer erhält eine ausführliche und ansprechende Seminarunterlage.
Referenten
Diplom-Betriebswirt Volkmar-W. Brettmeier (Steuerberater)
Dipl. Betriebswirt Rainer Korf (Unternehmensberater Hotel und Gaststätten)
Honorar
Auf Anfrage

